Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung sind die Qualitätsanforderungen an Wertgutachten für bebauten und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten sehr hoch. Es ist daher von elementarer Bedeutung, dass man als Sachverständiger auf diesem Gebiet über eine qualifizierte und anerkannte Ausbildung verfügt und die erlangte Handlungskompetenz durch regelmäßige Fortbildungen aufrecht erhält, denn der Bewertungsmarkt unterliegt einer großen Dynamik.
Im Rahmen unserer Masterstudiengänge für die Grundstücksbewertung wurden wir von Anfang an mit wissenschaftlicher Methodik im Gebiet der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten ausgebildet und haben durch unsere Masterarbeit als Studienabschluss den wisschenschaftlichen Grad “Master of Engineering für Grundstücksbewertung” erlangt.
Durch die intensive Überwachung unserer Zertifizierungsstelle (DIA-Zert) unterliegen unsere Gutachten zusätzlich im Rahmen der Qualitätskontrolle einer jährlichen Überwachung.
Durch unsere weiteren beruflichen Qualifikationen als Sachverständige im Bereich von Bauschäden, Baumängel, Instandsetzungsplanungen, Schimmelpilzschäden, Maler- und Lackiererarbeiten inkl. Wärmedämm-Verbundsystemen sowie langjährige Berufserfahrung in allen Leistungsphasen der HOAI und Projektentwicklung in der Planung von Gebäuden und Innenräumen sind wir in der Lage, bei der Begehung des Bewertungsobjektes mögliche sichtbare Bauschäden sofort zu erkennen und bewertungsrelevant einzuschätzen.
Durch uns erhalten Sie eine kompetente Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die auch mögliche sichtbare und wertbeeinflussende Bauschäden und Baumängel berücksichtigt. Gerade bei den Mängelbeseitigungskosten für Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden sowie Risse an Bauwerken (z.B. Mauerwerk oder WDVS) gibt es immer wieder Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer bzgl. der Höhe des Minderwertes. Bei uns erhalten Sie eine diesbezügliche nachvollziehbare und überprüfbare Berücksichtigung solcher wertbeeinflussenden Kosten bei der Ermittlung des Verkehrswertes.